Rechtsprechung
RG, 28.10.1885 - V 73/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1885,431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist nach §. 229 C.P.O. die Beschwerde auch in Fällen zulässig, wo das Gericht das Verfahren für unterbrochen erklärt hat? 2. Auslegung einer Konkurseröffnung über das Vermögen einer vermeintlich aus den Erben eines Kaufmannes bestehenden Handelsgesellschaft als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 16, 339
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.11.2002 - IX ZR 236/99
Unterbrechung eines Rechtsstreits gegen die Gesellschafter einer BGB …
Diese Wirkung ist durch Beschluß festzustellen (vgl. RGZ 16, 339, 340; OLG München NJW-RR 1996, 228, 229). - OLG Köln, 06.03.2003 - 2 U 135/02
Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben der Partei
Daß das Verfahren unterbrochen ist, ist durch Beschluß festzustellen (vgl. BGH NZI 2003, 94 [95]; RGZ 16, 339 [340]; OLG München, NJW-RR 1996, 228 [229] ).